Leitantrag: Energiewende - BUND-Steinburg

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Leitantrag: Energiewende

Windkraft
Beschluss der BundesDelegiertenVersammlung des BUND 2015

Leitantrag Energiewende

Der Kampf des BUND
für Atomausstieg, Klimaschutz, dezentrale Energiewende und für den Erhalt der Biodiversität

Angesichts der Angriffe von Windkraftgegnern, die dem BUND den Ausverkauf der Natur vorwerfen und Energiewende-Befürwortern, die uns ein Ausbremsen der Energiewende unterstellen, betont der BUND:

Beides, der Einsatz für den Naturschutz und für die Energiewende, gehören zu den zentralen, gleichrangigen Zielen und Verbandsidentitäten des BUND. Dieser Leitsatz zieht sich wie ein roter Faden durch die zentralen Verbands-Positionen der letzten Jahre, auf denen dieser Antrag fußt 1. Der Erhalt der Biodiversität und die naturverträgliche Energiewende sind daher gemeinsam umzusetzen!
Im Konkreten führt dies aber häufig zu Konflikten zwischen diesen Zielen, die unseren Verband herausfordern. Für den BUND gibt es keine Alternative zu einer naturverträglichen Energiewende. Klimaschutz schützt auch die Natur. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien verringert und vermeidet unbeherrschbare Risiken der Atomenergie und die damit verbundene generelle Gefährdung des Lebens sowie immense Belastungen durch fossile und atomare Energieträger. Trotzdem erhöhen diese den Nutzungsdruck auf die Natur zusätzlich zu den vorhandenen Belastungen wie z.B. aus Landwirtschaft, Siedlung und Verkehr. Dezentral und regional organisierte erneuerbare Energien führen durch die Abkehr von Großkraftwerken und Tagebauen in wenigen Bundesländern zwangsläufig zu mehr Standorten der Energieerzeugung und vermehrtem Leitungsbau. Daher wird auch die notwendige
Diskussion um den Ausbau der Erneuerbaren flächendeckend geführt. Deswegen gehört für den BUND zu einem Engagement für die Energiewende, die gleichzeitig auch unverzichtbar für den Klimaschutz ist, auch ein ebenso aktiver Einsatz für den Schutz von Natur und Landschaft.

Der BUND fordert die Verbindung einer langfristig tragfähigen dezentralen Energiewende mit einer seit langem überfälligen Offensive für mehr Natur- und Landschaftsschutz:
  1. Der BUND fordert die Kündigung des Euratom-Vertrages, den sofortigen Atomausstieg und die Absicherung dieses Schrittes im Grundgesetz.
  2. Um den Klimaveränderungen zu begegnen und um die deutschen Klimaziele zu erreichen, müssen die dreckigsten und ältesten Braunkohlekraftwerke sofort vom Netz – und zwar ohne milliardenschwere Subventionen für die EVU. Neue Tagebaue darf es nicht geben und bestehende Tagebauplanungen müssen auf den Prüfstand und den Klimazielen angepasst werden. Der Kohleausstieg muss jetzt politisch eingeleitet werden und in 15 bis 25 Jahren umgesetzt sein: für eine klimagerechte Energiewende und einen sozial verträglichen Strukturwandel.
  3. Damit die Energiewende gelingt, braucht es ab sofort klare Prioritätensetzung von der Politik für die Umsetzung von Energieeinsparung und Effizienzsteigerung mit dem Ziel der Halbierung des Endenergieverbrauchs. Denn da jede Form der Energiegewinnung mit Umweltbelastungen einhergeht, ist die Senkung des Energieverbrauchs der erste und wichtigste Schritt zum Erhalt von Natur und Landschaft.
  4. Die dezentrale Energiewende in Bürgerhand ist der Grundpfeiler des dynamischen, verbrauchsnahen und breit akzeptierten Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Der geplante neue Finanzierungsmechanismus – Ausschreibungen für Erneuerbare – konterkariert dieses Erfolgsmodell. Wir setzen uns dafür ein, dass kleine Akteure als zentrale Säule der Energiewende wieder gestärkt werden.
  5. Fehlende verbindliche und zukunftsorientierte Planung fördert Fehlentwicklungen und unnötige Belastungen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Der BUND fordert die Bundesländer auf, klare raumplanerische und naturschutzfachliche Rahmenbedingungen inklusive konkreter Energie- und Flächenszenarien für den Ausbau von Erneuerbaren Energien einzuhalten oder endlich zu schaffen.
  6. Bei der Nutzung der Biomasse sind vorrangig Reststoffe aus der Land- und Holzwirtschaft oder Abfallstoffe aus den Kommunen zu verwenden. Bei der Nutzung von Biomasse für die Energiegewinnung sind Insektenbestäubte Blühpflanzen statt Mais zu verwenden. Der Einsatz von Pestiziden ist auszuschließen.
  7. Photovoltaik soll primär auf und an Gebäuden errichtet werden.
  8. Bei der Windenergie sind bundesweit im Durchschnitt 2% (1-3%) der Fläche der Bundesländer, Regierungsbezirke oder Landkreise mittels eines transparenten Beteiligungsverfahrens als Vorranggebiete auszuweisen und regionalplanerisch zu sichern. Dabei sind Naturschutzvorranggebiete wie Natura2000 Flächen, Naturschutzgebiete und Nationalparke auszunehmen.
  9. Bestimmte Abstände zu Vorkommen besonders bedrohter und windkraftsensibler Arten sind im Einzelfall gutachterlich im Genehmigungsverfahren zu prüfen. Genehmigungen dürfen nur auf der Grundlage fachlich-rechtlich korrekter Umweltverträglichkeitsprüfungen erfolgen. Vor Ort werden wir im Konfliktfall auf einer naturverträglichen Form des Ausbaus erneuerbarer Energien bestehen und wo dies nicht naturverträglich machbar ist, das Projekt ablehnen. 9. Die Nutzung der Offshore-Windkraft führt zu bisher unzureichend erforschten Beeinträchtigungen für den Arten- und Biotopschutz der Nord- und Ostsee. Daher ist der Bau neuer Windparks offshore maximal auf die bisher genehmigten Parks zu begrenzen.
  10. Die Potenziale der Wasserkraft sind weitestgehend ausgeschöpft. Die Erhaltung natürlicher und naturnaher Fließgewässer oder die Renaturierung verbauter Gewässer hat Vorrang vor der Wasserkraftnutzung.
  11. Mehr Naturschutz hilft umgekehrt dem Klimaschutz, da z.B. Moore, alte Wälder oder die für viele Arten wichtigen extensiven Nutzungsformen eine Kohlenstoffsenke darstellen bzw. Energieverbrauch und Treibhausgase vermeiden. Die Mittelausstattung des Naturschutzes ist bundes- und länderweit in den nächsten zehn Jahren um das Fünffache zu erhöhen.
  12. Der BUND fordert Zukunftsinvestitionen in den Schutz der Biodiversität wie in erneuerbaren Energien - diese sind weit günstiger als die volkswirtschaftlichen Schäden, die ohne sie entstehen würden. Auch die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft wird durch diesen doppelten Schutz gefördert.
  13. Der BUND fordert die Umsetzung eines rechtsverbindlichen „Bundesnetzplan Biotopverbund“. Dieser muss den Aufbau einer länderübergreifenden Grünen Infrastruktur beinhalten, die aus einem nationalen Biotopverbundsystem mit breiten Korridoren auch für klimabedingte Austausch- und Wandernotwendigkeiten in der Agrarlandschaft und im Wald sowie entlang der Flüsse undin Auen besteht. Der BUND geht von einem jährlichen Investitionsbedarf von ca. 2,5 Mrd. Euro in den nächsten 20 Jahren aus.
  14. Es muss eine Umkehr bezüglich der Ersatzgeldzahlungen bei Eingriffen in die Natur erfolgen: Der BUND fordert regions- und artspezifische echte Realkompensation in der Fläche vor Ort anstelle von nicht mit dem Eingriff in Verbindung stehenden Ersatzzahlungen.
  15. Um Auswirkungen auf das Landschaftsbild auszugleichen, um eine der wichtigsten Ursachen des Stromtods von Vögeln abzustellen und um gesundheitliche Gefährdungen zu minimieren, fordert der BUND nach der von den Energieunternehmen schon begonnenen Verkabelung des Niederspannungsbereichs auch weitere Erdverkabelung von bestehenden Freileitungen in Deutschland und den Rückbau nicht mehr benötigter Leitungen. Diese Erdverkabelung sollte bodenschonend entlang bestehender technischer Infrastruktur erfolgen und in für das Landschaftsbild besonders prägnanten Räumen, in oder an Siedlungen und von Windkraftparks vorrangig beginnen.

Der BUND sieht seine Aufgaben in den kommenden Jahren darin, die Dringlichkeit von Klimaschutz stets zu verdeutlichen und sein Engagement für die Energiewende in diesen Kontext zu setzen. Er setzt sich in seiner Arbeit für die Erreichung der oben genannten Ziele ein.

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
Bundesdelegiertenversammlung
Bad Hersfeld, 22. November 2015
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-1- Insbesondere BUND-Positionen Nr. 64 Klimagerechtigkeit, Nr. 63 Energieeffizienz, Nr. 61 Solarthermie, Nr. 59 Naturschutz,
Nr. 58 Atommüll-Lager, Nr. 56 Windenergie und und Nr. 54 Wasserkraftnutzung unter der Prämisse eines ökologischen
Fließgewässerschutzes.
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