BVerwG verbietet Zwischenlager - BUND-Steinburg

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BVerwG verbietet Zwischenlager

Atomkraft
Zwischenlager für hochradioaktive Kernbrennstäbe beim AKW Brunsbüttel
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entzug der Betriebserlaubnis
Das war ein toller Erfolg für das Brunsbütteler Anwohner-Ehepaar: Nach elf Prozessjahren erhielten sie Recht. Es hatte geklagt gegen die Errichtung eines Zwischenlagers für abgebrannte Brennstäbe auf dem Betriebsgelände des 6 km entfernten Atomkraftwerks. Ihre Befürchtungen, dass es dem Aufprall eines abstürzenden A380-Flugzeugs oder einem terroristischen Angriff mit modernen panzerbrechenden Waffen nicht Stand halten würde, hatte die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz, nicht überprüft. 
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig urteilte 2013: ohne diese Sicherheitsprüfung ist die Betriebserlaubnis rechtsunwirksam. Hierauf beschwerte sich das Bundesamt beim BVerwG in Leipzig und erhielt am 8.1.2015 eine Abfuhr. 
Nun steht das abgeschaltete Kraftwerk mit seinen 9 eingelagerten Castor-Behältern ohne Betriebserlaubnis da. Die noch erwarteten 12 Castoren aus dem eigenen AKW müssen draußen bleiben. Und der s-h. Anteil der 26 Rückläufer aus der Wiederaufbereitungsanlage Sellafield in diesem Jahr kann ebenfalls nicht rein. - Daran ändert auch die vorübergehende Duldungsanweisung für 3 Jahre durch die Landesregierung nichts. Eine völlig verfahrene Situation !!
Dies Szenario droht allen anderen Zwischenlagern, denn keins von ihnen wurde dieser strengen Sicherheitsüberprüfung unterzogen.
Wieder beweist sich der katastrophale, ungelöste Umgang mit dem Atommüll. Hinzu kommt die ungelöste Endlagerfrage. Deshalb: Die AKWs müssen sofort abgeschaltet werden, um die Abfall-Misere nicht noch mehr zu verschärfen. Auch das AKW Brokdorf muss vom Netz und nicht erst 2024 !
Foto: Stv. Bundesvorsitzender des BUND Klaus Brunnsmeier gratuliert Anke Dreckmann zu ihrem großen juristischen Erfolg.

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