TTIP-Schiedsgerichte verfassungswidrig - BUND-Steinburg

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TTIP-Schiedsgerichte verfassungswidrig

TTIP, CETA
In TTIP  vorgesehene Schiedsgerichte sind verfassungswidrig
Ein vom Bund für Umwelt und  Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem  Schluss: Die in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP vorgesehenen  Schiedsgerichte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. Erstellt wurde das  Gutachten am Münchener Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht der  Universität der Bundeswehr von Prof. Kathrin Groh (Lehrstuhl für Öffentliches  Recht) und Prof. Daniel-Erasmus Khan (Lehrstuhl für Öffentliches Recht,  Europarecht und Völkerrecht).
„Wer sich vom Staat in seinen Rechten  verletzt fühlt, muss selbstverständlich vor einem Gericht klagen können, aber  dies kann eben regelmäßig nur ein deutsches Gericht sein“, sagte Khan. „Eine  Flucht aus der deutschen Gerichtsbarkeit mittels Schiedsgerichtsvereinbarung à  la CETA oder TTIP begegnet nämlich durchgreifenden rechts- und  verfassungsstaatlichen Bedenken“, so Khan. „Auch und gerade bei  Schadenersatzanforderungen ausländischer Investoren gegen den deutschen Staat  muss die deutsche Justiz zumindest das letzte Wort haben“, fügte Groh hinzu.   
Die Wahl des verfassungsgemäßen  Rechtsweges sei deshalb so wichtig, weil dadurch indirekt über den Erfolg einer  Schadensersatzklage mitentschieden werde. Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger  sagte dazu: „Es macht einen gravierenden Unterschied, ob Vertreter  internationaler Anwaltskanzleien als Freihandelsrichter oder vom deutschen Staat  demokratisch und transparent bestimmte Richter solche Entscheidungen treffen.“  So schaffe formelles Verfahrensrecht wie zum Beispiel die Wahl des Rechtsweges  auch materielles Recht wie zum Beispiel die Einhaltung ökologischer  Standards.
Der BUND-Vorsitzende sieht sich durch  das Gutachten in seinen Bedenken gegenüber den geplanten Freihandelsabkommen  bestätigt. „Wir sind in großer Sorge, dass durch diese Abkommen mühsam erkämpfte  Standards zur Disposition gestellt, der Spielraum für künftige  politische
Regulierung beschränkt und unsere  demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren ausgehebelt werden“, sagte  Weiger.
Konkreter Anlass, das Gutachten in  Auftrag zu geben, war eine Klage des Energieunternehmens Vattenfall gegen den  deutschen Staat vor einem Schiedsgericht. Der schwedische Energiekonzern  verklagte Deutschland wegen der Stilllegung der Atomkraftwerke Krümmel und  Brunsbüttel auf 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz. „Wird ein Staat von  Schiedsgerichten zu hohen Zahlungen verurteilt, ist wahrscheinlich, dass dies  Auswirkungen auf das künftige Handeln des Staates hat“, sagte Christian Hierneis  vom BUND. „Das lässt befürchten, dass Umwelt- und Verbraucherschutzstandards  schleichend abgebaut werden“, so Hierneis.
Die breiten Proteste gegen TTIP zeigen  offenbar Wirkung: Am Wochenende hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel  vorgeschlagen, statt der umstrittenen Schiedsgerichte einen internationalen  Handelsgerichtshof ins Leben zu rufen. „In der Politik scheint ein Nachdenken  einzusetzen“, kommentierte Richard Mergner vom BUND. „Damit liegt zwar ein neuer  Vorschlag auf dem Tisch, der aber bei genauem Hinsehen nur dazu dient, den  Investorenschutz in diesen Abkommen beizubehalten. Fraglich ist auch, ob die  Handelspartner außerhalb der EU sich darauf überhaupt  einlassen.“
Das Rechtsgutachten zu den Schiedsgerichten erhalten Sie  auf Anfrage bei der BUND-Pressestelle unter: presse@bund.net.
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